Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 Allgemeines 

Grundlage für die von der Firma meptec Elektrotechnik e.K.  übernommenen Aufträge ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B). Diese wird ergänzt durch die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

Insgesamt werden die VOB/B sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen für sämtliche eventuellen zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers. 

Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abweichungen und Ergänzungen dieses Vertrages. Die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses kann ebenfalls nur schriftlich erfolgen.

 

 Eigentumsvorbehalt 

Die Firma meptec Elektrotechnik e.K. behält sich das Eigentum an den ihm gelieferten Gegenständen bis zum vollständigen Ausgleich seiner Werklohnforderung vor. Bereits eingebaute Gegenstände dürfen bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine seitens des Auftraggebers demontiert werden. Spätestens durch die Demontage fallen diese Gegenstände wieder in das Eigentum der Firma meptec Elektrotechnik e.K. zurück. Für diesen Fall gestattet der Auftraggeber die Demontage ausdrücklich! Zusätzlich übernimmt er die hierdurch anfallenden Zusatzkosten.

 

 Angebote 

Angebote sind für die die Firma meptec Elektrotechnik e.K. nur 24 Werktage verbindlich, danach freibleibend. Die Eigentums- und Urheberrechte von diesen erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlagen stehen ausschließlich der Firma meptec Elektrotechnik e.K. zu. Diese dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterhalt des Auftrages unaufgefordert und unverzüglich an den zurückzugeben. Im Falle der Auftragserteilung kann der Auftraggeber diese Unterlagen behalten. 

Die zum Angebot der Firma meptec Elektrotechnik e.K. gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als parameter-, maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. 

Dem Auftraggeber obliegt es, die Erforderlichkeit öffentlich rechtlicher Genehmigungen für die von ihm bestellten Leistungen zu prüfen. Solche Genehmigungen sowie sonstigen Genehmigungen, sind von dem Auftraggeber zu beschaffen. 

Die vor der Firma meptec Elektrotechnik e.K. erstellten Angebote unterliegen einer Toleranz von 20 Prozent.

 

 Zahlungen  

Alle Zahlungen sind per Banküberweisung oder bar in EURO, ohne Abzug, an die die Firma meptec Elektrotechnik e.K. zu leisten 

Tagelohnarbeiten sind sofort nach Rechnungslegung zahlbar. 

Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die

Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen, oder wird ein Scheck bzw. ein

Wechsel nicht eingelöst, so werden sämtlich offenstehenden Forderungen sofort fällig. In diesem

Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zur Ausgleichung der offenen Forderungen

einzustellen. § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B gilt nicht.

Abweichend von der VOB/B sind Teil-, Abschlags- und Schlusszahlungen innerhalb von fünf

Tagen zu leisten.

 

 Termine / Lieferzeit 

Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach der ersten Auftragsbestätigung zu beginnen, sofern der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein umgehender Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und eine eventuell vereinbarte Anzahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist.

Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Baustoffen und Werkzeugen etc. und zum Aufenthalt für die ausführenden Arbeitnehmer ein verschließbarer Raum bauseitig kostenlos zur Verfügung zu stellen. Leistungen und Einrichtungsgegenstände gehen in die Obhut des Auftraggebers über.

 

 Haftung 

Werden auf Verlangen des Auftraggebers bereits installierte Anlagen vorzeitig in Betrieb

genommen, hat der Auftraggeber bei Gefahr entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen.

Für Schäden an der vorzeitig in Betrieb genommenen Anlage, die ihre Ursache in fehlenden oder

unzureichenden Schutzmaßnahmen durch den Auftraggeber haben, haftet die Firma meptec Elektrotechnik e.K. nicht, sofern sie den Auftraggeber zuvor ausreichend belehrt hat.

 

Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

 

Die Haftung des Auftragnehmers wird der Höhe nach auf die Eintrittspflicht der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers beschränkt. Soweit der Betriebshaftpflichtversicherer von der Leistung befreit sein sollte, tritt der Auftragnehmer selbst ein.

Technische Verbesserungen oder notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.

 

 Kosten für nicht durchgeführte Aufträge

Der entstandene und nachzuweisende Aufwand wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt(Fehlersuchzeit / -diagnose = Arbeitszeit) wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:

o    der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat

o    ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist, ohne das die Firma meptec

       Elektrotechnik e.K. diese Umstand zu vertreten hat

o    der Auftragsgeber den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt

o    der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde

 

 Gefahrübergang

Die Anlage ist nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen, auch wenn die endgültigen Fixierungen von Einstellparametern / Einregulierungen noch nicht erfolgt sind. Das Gleiche gilt nach erfolgreicher probeweiser und ggf. zeitbegrenzter Inbetriebsetzung. Schon vor Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.

 

 Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung der Firma meptec Elektrotechnik e.K.